Aufteilung von Aufwendungen für sowohl betrieblich/beruflich als auch privat (mit-)veranlasste Fortbildungsveranstaltungen
Unter Berufung auf § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vertrat der BFH bisher die Auffassung, dass diese Vorschrift zur Wahrung der steuerlichen Gerechtigkeit die Aufteilung und damit den Abzug von Aufwendungen untersage, die sowohl der privaten Lebensführung dienen als auch den Beruf fördern. Diese Auffassung hat der BFH nunmehr unter Änderung seiner Rechtsprechung aufgegeben. Jedenfalls steht die Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer betrieblichen/beruflichen und privaten Anteile trennbaren Reisekosten nicht mehr entgegen. Eine Aufteilung ist erforderlich, soweit Aufwendungen als betrieblich/beruflich veranlasst anzuerkennen sind, sich eine private Mitveranlassung aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdrängt. Steht fest, dass Reisekosten aufgrund zureichender Gründe nicht unerheblich sowohl betrieblich/beruflich als auch privat (mit-)veranlasst sind, ist eine Aufteilung der Aufwendungen vorzunehmen. Den Steuerpflichtigen trifft dabei eine nicht unerhebliche Mitwirkungspflicht. Verbleibende Zweifel gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen. Steuerpflichtige sollten daher Aufzeichnungen führen und Nachweise vorlegen können.
Mit freundlicher Genehmigung der juris GmbH
jurisPR-MedizinR, 8/2010 Anm. 1
Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung
Die Auseinandersetzung kann als Realteilung der Berufsausübungsgemeinschaft (Michels/Ketteler-Eising, PFB 10, 96) oder als Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung erfolgen. Anhand zahlreicher Beispiele erläutert der Beitrag die veschiedenen Möglichkeiten und geht dabei insbesondere auf den Fall ein, dass durch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Berufsausübungsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) eine Einzelpraxis entsteht, was in der Praxis zu einer zum Teil schwierigen Abgrenzung führt.
Ausscheiden eines Gesellschafters gegen Abfindung
Immer Ärger mit der Abschreibung des immateriellen Praxiswertes
Die Abschreibungsfähigkeit des immateriellen Praxiswertes ist seit Jahren ein stark diskutiertes Thema. Zu Recht, denn sie spielt bei der Kaufpreisfindung wie auch bei der Berechnung aus der Finanzierung des Kaufpreises eine wesentliche Rolle. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der aktuellen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung auseinander und zeigt Lösungsansätze auf.
IWW 2009-11 Immer Ärger mit der Abschreibung des immateriellen Praxiswertes
Wahlleistungen und Umsatzsteuer
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen von Ärzten löst immer wieder Kontroversen mit den Finanzbehörden über Umsatzsteuerpflicht oder Befreiung von der Umsatzsteuer aus. Der Artikel vermittelt zu dieser Thematik die wesentlichen Grundzüge des Umsatzsteuerrechts speziell für Ärzte und weist auf schwierige Grenzbereiche der umsatzsteuerlichen Beurteilung von ärztlichen Leistungen – insbesondere von Wahlleistungen – hin.
Frauenarzt 9-2009
Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung
Kritik an der Verfügung der OFD Münster vom 11.02.2009
Mit der Verfügung vom 11.02.2009 der OFD Münster hat die Finanzverwaltung erneut zum Thema der steuerlichen Behandlung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung Stellung genommen. Die Finanzverwaltung verkennt dabei, dass die Vertragsarztzulassung im Grundsatz einer gesonderten Bewertung nicht zugänglich ist. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Auffassung der Finanzverwaltung auseinander.
DStR 16-2009 Steuerliche Behandlung der Vertragsarztzulassung
Neues zu Praxis- und Apparategemeinschaften
Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde die Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Gemeinschaftseinrichtungen (Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften und Laborgemeinschaften) neu geregelt. Es ergeben sich zur bisherigen Fassung zwei wesentliche Änderungen, die Ausdehnung auf z. B. Krankenhäuser und die Einschränkung, dass die Gemeinschaften von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordern dürfen. Der Beitrag zeigt die praktischen Konsequenzen an einer Reihe von Beispielen auf.
IWW Praxis Freiberufler-Beratung 3/2009
Gewerbliche Infizierung durch Fallpauschalen
Bei den zwischen Krankenkassen und ärztlichen Gemeinschaftspraxen abgeschlossenen Verträgen über eine integrierte Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V stellt sich die Frage, ob einheitliche Fallpauschalen die gesamten Einkünfte aus der ärztlichen Tätigkeit gewerblich infizieren (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Vergleichbare Probleme können sich im Einzelfall auch bei anderen Arten von Leistungspauschalen ergeben, z. B. bei Versorgungsverträgen nach § 73c SGB V.
Der Beitrag gibt in diesem Zusammenhang nicht nur einen Überblick über die aktuelle Auffassung der Finanzverwaltung, sondern auch gestalterische Hinweise, wie das Problem gelöst werden kann.
IWW Praxis Freiberufler-Beratung 11/2008
Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerrisiken aus der Direktabrechnung von Laborgemeinschaften
Mit Wirkung zum 01.10.2008 wurde die Direktabrechnung der Laborgemeinschaften gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen auf Basis der bei der Abrechnung nachzuweisenden Kosten der Laborgemeinschaft, höchstens jedoch nach den Kostensätzen des Anhanges zum Kapitel 32.2. beschlossen. Die Laborgemeinschaft wird folglich zu einem eigenständigen Leistungserbringer. Damit stellt sich die Frage, ob sich hierdurch steuerliche Risiken eröffnen. Mit den sich daraus ergebenden Risiken beschäftigt sich der folgende Beitrag.
GesundheitsRecht Heft 10-2008 Ärztliches Gesellschaftsrecht
Anstellung von Ärzten in der Praxis
Steuerrechtlich wirft die Möglichkeit der dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Anstellung von Ärzten die Frage nach der Gewerblichkeit der Praxiseinkünfte auf. Der Beitrag zeigt anhand konkreter Beispiele, worauf in der Praxis zu achten ist.
IWW Praxis Freiberufler-Beratung 9/2008
Die Vertragsarztzulassung als praxiswertbildender Faktor
Die Finanzverwaltung vertritt die Auffassung, dass ein Teil des Kaufpreises einer Arztpraxis auf die Vertragsarztzulassung entfällt und steuerlich nicht abschreibungsfähig sei. Mit dieser – unseres Erachtens unzutreffenden – Auffassung der Finanzverwaltung setzt sich dieser Beitrag kritisch auseinander. Dr. Rolf Michels/Thomas Ketteler-Eising, DStR Sonderdruck aus Heft 7/2008
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Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten bei Einstellung der ärztlichen Tätigkeit
Die Veräußerung der Praxis beziehungsweise des ganzen Praxisanteils kann unter Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven begünstigt versteuert werden (halber Steuersatz). Damit der Veräußerer aber auch tatsächlich in den Genuss der Steuervorteile gelangt, hat er eine Reihe von Kriterien zu erfüllen. Dieser Beitrag stellt die Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Einstellung der ärztlichen Tätigkeit nach einer Praxisveräußerung dar – er zeigt auf, was der Veräußerer noch darf und was nicht.
Dr. Rolf Michels/Thomas Ketteler-Eising, Praxis Freiberufler-Beratung 2007, Heft 9, S. 222 - 229
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Ertragsteuerliche Behandlung des Kaufpreises für Kassenarztpraxen
Ist die Abschreibungsfähigkeit des auf den Vertragsarztsitz entfallenden Kaufpreises ernsthaft gefährdet?
Dr. Rolf Michels/Thomas Ketteler-Eising, Deutsches Steuerrecht 2006, Heft 22, S. 961-964
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