Top-News
06. September 2010
Herzlich willkommen!
Laufenberg Michels und Partner - Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Köln
Wir heißen Sie herzlich willkommen auf unserer Internetseite!
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01. September 2010
Steuerberaterprüfung 2009/2010: Durchfallquote gesunken
Die Steuerberaterprüfung 2009/2010 war für viele Prüflinge ein Erfolg. Von 5.914 zugelassenen Kandidaten haben 2.779 die Prüfung bestanden. Wie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mitteilt, sind «nur» 43 Prozent der Teilnehmer durchgefallen.Damit liege die Durchfallquote zum einen deutlich unter dem Vorjahreswert von 50,1 Prozent, zum anderen aber auch unter der durchschnittlichen Durchfallquote der letzten zehn Jahre. Diese habe 48,2 Prozent betragen.Weiterlesen: Steuerberaterprüfung 2009/2010: Durchfallquote gesunken
31. August 2010
Energieintensive Unternehmen: Wirtschaftsvereinigung Stahl warnt vor Steuererhöhung
Ginge es nach dem Willen der Wirtschaftsvereinigung Stahl, so sollte die Bundesregierung von den geplanten Energiesteuererhöhungen für energieintensive Industrien absehen. Die Vereinigung führt an, dass mit den beabsichtigten Erhöhungen die Belastung der Stahlunternehmen in Deutschland mit Energie- und Stromsteuer um rund 90 Millionen Euro ansteigen würde. Dies sei vor dem Hintergrund weiterer geplanter staatlicher «Verteuerungsmaßnahmen» im Energiebereich, etwa im Rahmen des Emissionsrechtehandels, nicht hinnehmbar. Das Bundeskabinett will am 01.09.2010 im Rahmen des Sparpakets über die Anhebung der Energiesteuer beraten.Weiterlesen: Energieintensive Unternehmen: Wirtschaftsvereinigung Stahl warnt vor Steuererhöhung
31. August 2010
Leiharbeitnehmer: Können grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen
Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte. Er kann damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.Der Kläger war in einem Hafengebiet als Leiharbeitnehmer bei einem Unternehmen beschäftigt, das seine Bediensteten verschiedenen anderen Betrieben im Hafengebiet jeweils kurzfristig entsprechend deren Bedarf überlassen hatte. Er begehrte bei seiner Einkommensteuerveranlagung die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen. Das Finanzamt lehnte dies ebenso ab wie das Finanzgericht.Weiterlesen: Leiharbeitnehmer: Können grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen