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Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Zwar soll es bei dem Starttermin 01.01.2013 für die Einführung von ELStAM bleiben, jedoch wird die Einführung des verpflichtenden Abrufs für die Arbeitgeber bis zum 31.12.2013 zeitlich gestreckt. Dadurch soll den Arbeitgebern und auch der Finanzverwaltung ein gleitender und dadurch reibungsloser Einstieg in das neue Verfahren ermöglicht werden.
Konkret bedeutet dies, dass Sie im Jahr 2013 sowohl das neue elektronische Verfahren (ELStAM), als auch das bisherige Verfahren mit Papierlohnsteuerkarte anwenden können.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie unser Kompetenz-Centrum Personalabrechnung gerne an!
Quellen: Bundesrats-Drucksache 302/12 vom 6.7.2012, S. 56 und 57; OFD-Niedersachsen-Pressemitteilung-vom 13.7.2012
Artikel vom: 25.07.2012
