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Ausblick zum Versorgungstrukturgesetz 2012


Da das Versorgungsstrukturgesetz zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, möchten wir Ihnen einige wesentliche geplante Neuerungen nochmals kurz vorstellen. Der Gesetzesentwurf wurde am 01.12.2011 vom Bundestag beschlossen, der Beschluss durch den Bundesrat steht jedoch noch aus.

Eine wesentliche Neuerung ist die geplante Möglichkeit der Rückumwandlung von Arztstellen. Zukünftig soll es möglich sein, genehmigte angestellte Arztstellen auf Antrag des anstellenden Vertragsarztes in eine Zulassung umzuwandeln; dies war bisher nicht möglich.

Das geplante Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen soll nun doch nicht wie geplant verabschiedet werden. In den von der Regierung nun vorgelegten Änderungsvorschlägen ist jetzt vorgesehen, dass der Zulassungsausschuss entscheiden soll, ob überhaupt ein Nachbesetzungsverfahren durchgeführt werden soll.

Als positiv zu bewerten ist der geplante Wegfall der Residenzpflicht mit Einführung des Gesetzes. Zukünftig soll die Residenzpflicht auch in nicht unterversorgten Gebieten aufgehoben werden.

Ebenfalls positiv sind die erweiterten Vertretungsmöglichkeiten, nach der eine Vertretung bei Schwangerschaft nunmehr bis zu 12 Monate (bisher 6 Monate) möglich ist und auch bei Kindererziehung (bis zu 36 Monate) sowie der Pflege von Angehörigen (bis zu 6 Monate) die Möglichkeit einer (genehmigungspflichtigen) Assistentenbeschäftigung möglich sein soll.

Als letzte beispielhafte Neuerung soll das geplante Verbot der Zuweisung gegen Entgelt erwähnt werden. Vertragsärzten soll es verboten werden, für die Zuweisung von Versicherten ein Entgelt oder sonstige Vorteile zu erhalten; auch eine unentgeltliche bzw. verbilligte Überlassung von Geräten, Personal oder Räumlichkeiten soll zu diesen Zuwendungen gehören.

Ausführliche Informationen haben wir in unserem aktuellen Ärztebrief 06/2011 für Sie zusammengestellt:

Ärztebrief-06-2012