Auch wenn aktuell eine Gesetzesänderung beschlossen wurde, die die Urteile des Bundesfinanzhofs aufheben soll, raten wir Ihnen, alle Studienkosten geltend zu machen, da fraglich ist, ob eine solche Gesetzesänderung überhaupt zulässig ist.
Was ist zu tun:
Für die Jahre der Ausbildung müssen Steuererklärungen abgegeben werden, dies geht grundsätzlich auch rückwirkend für 4 Jahre. Dadurch bauen sich Verlustvorträge auf. Diese Verluste werden dann auf das Einkommen im ersten Verdienstjahr angerechnet und dadurch die zu zahlende Steuer geschmälert.
Damit der verbundene Aufwand für Sie bzw. Ihre Kinder so gering wie möglich ist, haben wir ein Tool entwickelt, mit dessen Hilfe Sie unkompliziert die notwendigen Zahlen für die Steuererklärungen der entsprechenden Jahre erarbeiten können. Fordern Sie dieses Tool, inklusive begleitender Informationen, unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. an. So kann Ihre Tochter/Ihr Sohn ihre/seine Steuererklärung(en) einfach selbst erstellen. Alternativ übernehmen wir auch die Erstellung zu einem speziellen Studentenrabatt.
Haben Sie Fragen oder brauchen Sie weitere Informationen? Sprechen Sie uns an!
