Die für den 01. Januar 2012 geplante Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird sich aufgrund technischer Probleme verschieben. Geplante Einführung ist derzeit der 01. Januar 2013.
Arbeitnehmer bei denen sich die Lohnsteuermerkmale für 2012 im Vergleich zum Jahr 2011 nicht ändern, brauchen nicht tätig werden. In diesem Fall gelten die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für 2010 bzw. – wenn vorhanden - die Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 auch für die Lohnabrechnungen ab dem 01. Januar 2012.
Sollte sich bei dem Arbeitnehmer eine Änderung seiner Lohnsteuermerkmale zum Vorjahr ergeben (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge), muss der Arbeitnehmer den Ausdruck der gültigen Lohnsteuermerkmale, den er in den letzten Wochen von seinem Finanzamt bekommen hat, prüfen und sofern die Angaben korrekt sind, dem Arbeitgeber vorlegen. Nur so kann der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung auf Basis der aktuellen Daten vornehmen. Sollten die Lohnsteuermerkmale jedoch nicht richtig erfasst worden sein, sollte sich der Arbeitnehmer umgehend mit seinem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen, um ein Abrechnungschaos im neuen Jahr zu vermeiden.
Auch wenn der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung der Lohnsteuerkarte gestellt hat, muss er den Ausdruck der Lohnsteuermerkmale, den er in diesem Rahmen vom Finanzamt erhält, dem Arbeitgeber vorlegen. Denn andernfalls kann dieser die Änderung beim Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigen.