1. Warum erhalte ich mit LaMi Control keine klassische BWA als PDF?
Weil wir überzeugt sind, dass ein schwarz-weißes BWA-PDF kein zeitgemäßes Steuerungsinstrument für eine Zahnarztpraxis ist. LaMi Control ist fester Bestandteil unseres Leistungspakets, auf das alle unsere Mandantinnen und Mandanten cloudbasierten Zugriff erhalten. Denn wir sind der Meinung: Gute Beratung setzt voraus, dass Zahlen jederzeit verfügbar, nachvollziehbar und erklärbar sind. Nicht einfach irgendwo abgeheftet.
2. Ist LaMi Control eine Software oder eine Beratungsleistung?
LaMi Control ist nicht einfach ein weiteres Tool. Es ist ein Controlling-System, das alle wichtigen Bausteine Ihres Praxis-Controllings miteinander verbindet. Sein wahrer Wert liegt nicht nur in den Zahlen selbst, sondern auch darin, dass Sie diese Zahlen richtig verstehen und sofort nutzen können.
- Daten aus Buchhaltung und Praxissoftware
- Cloudbasierter Zugriff
- Klare Struktur und Visualisierung wichtiger Kennzahlen
- Regelmäßige Einordnung im Beratungsgespräch
3. Warum reicht die BWA zur Steuerung einer Zahnarztpraxis nicht aus?
Die BWA bildet ausschließlich Zahlungseingänge und -ausgänge ab. Zahnarztpraxen arbeiten jedoch mit zeitlich verzögerten Geldflüssen. KZV-Zahlungen erfolgen teilweise quartalsversetzt. Private Honorare werden zeitverzögert bezahlt. Abschlagszahlungen verzerren einzelne Monate.
Die Folge: Die BWA zeigt nicht die aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihrer Zahnarztpraxis, sondern einen Blick in die Vergangenheit. Für steuerliche Zwecke ist das ausreichend. Für unternehmerische Entscheidungen jedoch nicht.
4. Was zeigt LaMi Control zusätzlich zur BWA?
LaMi Control kombiniert die klassische BWA mit den tatsächlich erwirtschafteten Honoraren aus Ihrer Praxissoftware. Dadurch sehen Sie deutlich früher, wie sich Ihre Praxis entwickelt. Zum Beispiel
- die aktuell erbrachte Leistung Ihrer Praxis,
- Entwicklungen im Honorar, unabhängig vom Zahlungseingang sowie
- Trends und Veränderungen, bevor sie sich in der BWA zeigen.
So entsteht ein deutlich realistischeres Bild Ihrer Praxis – wirtschaftlich und zeitlich.
5. Warum ist die Praxissoftware ein betriebswirtschaftliches Frühwarnsystem?
In der Praxissoftware können Sie alle erbrachten Leistungen täglich erfassen. Unabhängig davon, wann sie tatsächlich bezahlt werden. Sinken die Leistungszahlen, ist das ein klares Signal für rückläufige Zahlungseingänge in den kommenden Monaten, mögliche organisatorische oder personelle Probleme. Und für Handlungsbedarf. LaMi Control nutzt diese Daten gezielt und macht Ihre Praxissoftware so zu einem betriebswirtschaftlichen Frühwarnsystem. Lange bevor sich Veränderungen auf dem Konto zeigen.
6. Wie beantwortet LaMi Control die Frage „Wo ist das Geld geblieben?“?
Diese Frage stellen sich viele Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber. LaMi Control schafft hier Transparenz, indem es Entnahmen klar und nachvollziehbar darstellt.
- Einkommensteuer und Steuervorauszahlungen
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung
- Regelmäßige private Entnahmen oder Gehaltszahlungen
- Sonstige private Abflüsse
So wird sichtbar, was die Praxis erwirtschaftet, was Sie privat verbrauchen und was tatsächlich für Vermögensaufbau übrig bleibt.
7. Wie tief gehen die Auswertungen von LaMi Control ins Detail?
LaMi Control schafft Transparenz bis auf Buchungsebene, sodass Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Praxissteuerung erhalten. Das bedeutet konkret:
- Abweichungen lassen sich konkret erklären
- Kostensteigerungen werden nachvollziehbar
- Zahlen werden überprüfbar
8. Welche Praxissoftware kann ich in LaMi Control einbinden?
LaMi Control verfügt aktuell über Schnittstellen zu Dampsoft und Charly. Auf Wunsch integrieren wir das Dampsoft Controlling Cockpit auch direkt in unsere Controlling-Struktur. So entsteht eine einheitliche Datenbasis aus Praxissoftware und Buchhaltung.
9. Ist LaMi Control für alle Mandantinnen und Mandanten verfügbar?
Ja, alle unsere Mandantinnen und Mandanten erhalten Zugang zu LaMi Control: cloudbasiert, ohne Zusatzkosten, als Standard unserer Beratung.
LaMi Control ist kein Zusatzmodul. Es ist Ausdruck unseres Anspruchs, Zahnarztpraxen nicht nur steuerlich zu betreuen, sondern auch wirtschaftlich zu begleiten.