Die eRechnung wird für Unternehmen zur Pflicht und verändert die Rechnungsstellung im B2B-Bereich grundlegend. Damit gehen neue gesetzliche Anforderungen und technische Vorgaben einher, auf die Sie sich rechtzeitig vorbereiten sollten. Gleichzeitig bietet die eRechnung die Chance, Rechnungsprozesse zu automatisieren, Fehler zu reduzieren und Abläufe effizienter zu gestalten.
Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen? Reicht eine PDF-Rechnung noch aus? Wie erstellen und versenden Sie eine eRechnung? Und welche Vorteile bringt die Umstellung im Arbeitsalltag? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten sollten.
Was ändert sich konkret?
Zukünftig wird zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die eRechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen und maschinell verarbeitet werden können, wie es z. B. bei XRechnung oder ZUGFeRD-Format 2.0 der Fall ist. Eine einfache pdf-Datei erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Vorteile im Überblick
Übermittlung/Versand von eRechnungen
In Zukunft wird der Austausch von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) über zentrale Plattformen erfolgen, wodurch der bisher übliche Versand per E-Mail abgelöst wird.
In welcher Form und wie lange hat eine Aufbewahrung zu erfolgen?
Rechnungen müssen zwingend in dem Format archiviert werden, in dem sie eingegangen sind (bei eRechnungen hat die Archivierung inkl. des XML.Datensatzes zu erfolgen). Es genügt nicht, die Unterlagen auszudrucken und in Papier aufzubewahren. Die aktuell geltende Aufbewahrungsfrist beträgt 8 Jahre.
5. Verfahrensdokumentation – GoBD-konform
Digitale Prozesse gesetzeskonform dokumentiert (Wir erstellen für Sie eine strukturierte, GoBD-konforme Dokumentation aller Prozesse und Abläufe im Rechnungswesen Ihres Unternehmens.). Hier erfahren Sie mehr.
Mit jeder eRechnung gewinnen Sie Transparenz und Effizienz in Ihrer Praxis. Starten Sie jetzt mit der Umstellung und sichern Sie sich einen Vorsprung in der Digitalisierung.
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