Bewertung von Zahnarztpraxen
Ob Nachfolge, Partnerschaft oder Neuanfang: Kennen Sie den Wert Ihrer Praxis?
Was ist Ihre Zahnarztpraxis heute tatsächlich wert? Diese Frage stellt sich nicht erst beim Verkauf. Sie stellt sich immer dann, wenn unternehmerische, private oder rechtliche Entscheidungen anstehen. Ob Sie eine Nachfolge vorbereiten, einen Partner aufnehmen möchten oder sich im Zuge einer Scheidung oder Erbregelung neu orientieren müssen – Sie benötigen keine grobe Schätzung, Sie brauchen eine belastbare Grundlage. Eine professionelle Praxisbewertung schafft genau diese Klarheit. Wir kennen die Besonderheiten Ihrer Branche und begleiten Sie den gesamten Prozess entlang.
Wir geben Ihnen Klarheit: Warum eine realistische Bewertung heute entscheidender ist denn je
Der Markt für Zahnarztpraxen verändert sich spürbar. Die Zahl klassischer Einzelpraxen sinkt, während größere Einheiten und MVZ-Strukturen zunehmen. In vielen Regionen hat sich ein deutlicher Übernehmermarkt entwickelt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit, Organisation und Zukunftsfähigkeit.
Das bedeutet: Der Wert einer Zahnarztpraxis ergibt sich nicht mehr allein aus Umsatz und Ausstattung. Entscheidend sind Struktur, Nachhaltigkeit, Personalbindung, Leistungsprofil und Marktumfeld. Unsere fundierte Praxisbewertung berücksichtigt diese Entwicklungen und ordnet Ihre Praxis realistisch im aktuellen Markt ein.
Unsere Praxisbewertung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in Kooperation mit unserem Sachverständigeninstitut
Die Praxiswertermittlung für Zahnärztinnen und Zahnärzte erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit dem Sachverständigeninstitut Frielingsdorf Laufmich und Partner. Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger steht Herr Frielingsdorf für Neutralität, Sachkenntnis und methodische Sorgfalt.
Wir begleiten den gesamten Prozess strategisch und inhaltlich. Entweder kennen wir Ihre Zahlen, Ihre Entwicklung und Ihre Struktur aus der laufenden steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung oder wir arbeiten uns in die Verhältnisse Ihrer Praxis ein. Auf dieser Grundlage erfolgt die offizielle Bewertung durch das spezialisierte, unabhängige Sachverständigeninstitut. Diese Kombination aus interner Beratung und externer Gutachtenerstellung sorgt für Transparenz und Belastbarkeit.
Für Sie bedeutet das:
- Betriebswirtschaftliche und steuerliche Expertise aus unserer Kanzlei
- Unabhängige, objektive Gutachtenerstellung
- Rechtssichere Bewertungsmethodik
- Hohe Akzeptanz bei Banken, Gerichten und Finanzbehörden
Zahnärztliche Besonderheiten in der Praxiswertermittlung
Die Bewertung einer Zahnarztpraxis erfordert spezifische Branchenkenntnis. Sie unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Beurteilung anderer Heilberufe. Eine fundierte Praxiswertermittlung analysiert daher nicht nur vergangene Erträge, sondern bewertet auch die nachhaltige Ertragskraft und Zukunftsfähigkeit Ihrer Praxis. Im Rahmen der Praxisbewertung für Zahnärztinnen und Zahnärzte berücksichtigen wir unter anderem:
- die Struktur der KZV-Honorare/-Budgetierungen
- das Verhältnis von GKV- und PKV-Leistungen
- das Vorhandensein eines Eigenlabors
- die Behandler- und Personalstruktur
- die Altersstruktur der Patienten
- den Investitionsstand und Modernisierungsgrad
- die regionale Wettbewerbssituation
Sonderfall: Die Zahnarztpraxisübergabe innerhalb der Familie
Gerade bei Zahnärztinnen und Zahnärzten ist die Übergabe an die eigenen Kinder oder Angehörige ein großes Thema. Steuerlich entstehen hier oftmals Schenkungen. Auch dann, wenn Sie einen Kaufpreis vereinbaren. Legen Sie kein belastbares Bewertungsgutachten vor, schätzt das Finanzamt den Praxiswert nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes (BewG) einfach selbst. Das führt in der Praxis jedoch oft zu deutlich zu hohen Werten. Die Folge: unnötig hohe Steuern, vermeidbare Schenkungsteuerbelastung und zähe Diskussionen mit der Finanzverwaltung. Eine sachgerechte Praxisbewertung hingegen dokumentiert den realistischen Marktwert und dient als belastbare Grundlage im Rahmen einer Schenkungsteuerprüfung.
Im Zusammenhang mit der familieninternen Nachfolge sind zudem weitere Aspekte zu berücksichtigen: die zeitliche Gestaltung der Übertragung, die Nutzung von Freibeträgen, Teilübertragungen sowie die gesellschaftsrechtliche Strukturierung. Wir stehen Ihnen hier gerne als Ansprechpartner zur Verfügung und betrachten Ihre individuelle Situation.
Indikative Praxiswertermittlung
Eine erste fundierte Einschätzung, wenn Sie über Verkauf oder Übergabe nachdenken, einen Partner oder eine Partnerin aufnehmen oder Ihre Position im Markt einschätzen möchten. Sie erhalten von uns eine realistische Orientierung und eine belastbare Entscheidungsgrundlage für die nächsten Schritte.
Umfassendes Praxisbewertungsgutachten
Ein vollständiges Gutachten ist insbesondere erforderlich bei konkretem Praxisverkauf oder -übernahme, Gesellschafterwechsel, Abfindungsregelungen, Zugewinnausgleich, erbrechtlichen Auseinandersetzungen, gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten oder Finanzierungs- und Beleihungsfragen. Das Gutachten basiert auf anerkannten Bewertungsmethoden und ist nachvollziehbar dokumentiert.
Bewertung des Sachanlagevermögens
Neben dem ideellen Praxiswert spielt auch das materielle Anlagevermögen eine Rolle. Behandlungseinheiten, Röntgengeräte, CAD/CAM-Systeme oder weitere Investitionsgüter werden sachgerecht und marktüblich bewertet.
Gutachten für Versicherungs- oder Schadensfälle
Bei Praxisschäden oder Verdienstausfällen ist eine belastbare Bewertungsgrundlage entscheidend für die Regulierung. Auch hier unterstützen wir Sie gemeinsam mit dem Sachverständigeninstitut.