Unser Spezialwissen zur Praxisnachfolge von Zahnärzten

11 zentrale Fragen rund um Praxisabgabe und Praxisübergabe

Eine Praxisnachfolge ist nicht mit einem einfachen Vertragstermin erledigt. Sie ist ein komplexer Prozess mit steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und persönlichen Herausforderungen und Auswirkungen. Viele Zahnärztinnen und Zahnärzte, die zu uns kommen, beschäftigen bei diesem aufregenden Vorgang daher oft die nachfolgenden Fragen. Sie sollen Ihnen eine erste Orientierung geben, ersetzen aber keine individuelle Beratung. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne jederzeit.

1. Darf ich nach der Praxisabgabe weiterhin als angestellter Zahnarzt arbeiten?

Grundsätzlich ja. Viele Praxisabgaben erfolgen heute mit anschließender Anstellung bei der Erwerberin oder dem Erwerber oder im MVZ. Entscheidend sind jedoch die Ausgestaltung des Arbeitsvertrags sowie die steuerliche Einordnung des Veräußerungsgewinns. Insbesondere steuerliche Vergünstigungen beim Praxisverkauf können an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sein. Eine sorgfältige Gestaltung ist daher unerlässlich.

 


 

2. Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es beim Praxisverkauf?

Der Gesetzgeber sieht unter bestimmten Voraussetzungen erhebliche steuerliche Begünstigungen für die Veräußerung einer freiberuflichen Zahnarztpraxis vor. Dazu gehören etwa Freibeträge, die ermäßigte Besteuerung des Veräußerungsgewinns sowie tarifliche Begünstigungen. Welche Möglichkeiten konkret greifen, hängt von Alter, Beteiligungsstruktur, Art der Tätigkeit und weiteren Faktoren ab. Eine frühzeitige Planung ist hier also entscheidend.

 


 

3. Muss ich meine Praxis zwingend durch ein Gutachten bewerten lassen?

Ein Bewertungsgutachten ist nicht in jedem Fall zwingend notwendig. In der Praxis ist es jedoch häufig unverzichtbar. Denn ein Gutachten schafft

  • eine objektive Grundlage für Kaufpreisverhandlungen,
  • belastbare Werte bei Streitfällen sowie
  • Schutz vor späteren Diskussionen mit dem Finanzamt.

Insbesondere bei familieninternen Übergaben oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen ist eine fundierte Praxisbewertung dringend zu empfehlen. Ohne nachvollziehbare Bewertung kann das Finanzamt eigene Wertansätze vornehmen, die oft höher sind als erwartet – und zu entsprechend höheren Steuerbelastungen führen.

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4. Wann sollte ich mit der Planung meiner Praxisabgabe beginnen?

Idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Verkauf. Die ersten Gedanken können Sie sich sogar schon 10 Jahre vorher machen. Konkreter sollten Sie 5 Jahre vorher werden. Und spätestens 2–3 Jahre vorher müssen Sie aktiv werden. Warum so früh? Optimierungspotenziale lassen sich nicht kurzfristig umsetzen. Kaufinteressenten prüfen zunehmend auch die Kennzahlen der letzten Jahre. Steuerliche Gestaltungsspielräume benötigen Zeit. Eine strukturierte Vorbereitung erhöht die Attraktivität Ihrer Praxis also deutlich.

 


 

5. Wie wird der Kaufpreis steuerlich behandelt?

Beim Verkauf einer Zahnarztpraxis entsteht regelmäßig ein Veräußerungsgewinn. Dieser unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen. Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei

  • das Alter der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers,
  • der Umfang der Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit,
  • die Art der Beteiligung (Einzelpraxis, BAG, MVZ GmbH) sowie
  • die Weiterarbeit nach der Veräußerung.

Die konkrete steuerliche Auswirkung sollten Sie daher immer individuell berechnen lassen.

 


 

6. Kann ich meine Nachfolge frei bestimmen?

In einer Einzelpraxis ist der Gestaltungsspielraum grundsätzlich größer. In einer BAG oder Partnerschaftsgesellschaft greifen jedoch gesellschaftsvertragliche Regelungen. Typische Punkte sind die Zustimmungspflichten der Mitgesellschafter, Abfindungsregelungen, Eintrittsrechte oder die Bewertungsmechanismen im Gesellschaftsvertrag. Eine frühzeitige Prüfung des Gesellschaftsvertrags verhindert so spätere Konflikte.

 


 

7. Was passiert mit meinem Eigenlabor bei der Praxisabgabe?

Ein vorhandenes Eigenlabor kann den Praxiswert beeinflussen – positiv wie negativ. Entscheidend sind unter anderem die Wirtschaftlichkeit des Labors, der Investitionsstand, die Personalstruktur oder die Abhängigkeit vom Laborumsatz. Hier ist immer eine differenzierte Betrachtung erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Kaufpreisstruktur. Das Eigenlabor zurückzubehalten und nicht zu verkaufen, kann erhebliche steuerliche Nachteile mit sich bringen.

 


 

8. Wie wirkt sich ein Übernehmermarkt auf meine Abgabe aus?

In vielen Regionen gibt es aktuell mehr abgabewillige Zahnärzte als Übernehmer. Das bedeutet nicht automatisch einen Wertverlust – wohl aber:

  • Steigende Anforderungen an Transparenz
  • Größere Bedeutung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  • Erhöhte Verhandlungssensibilität

Eine klare Positionierung Ihrer Zahnarztpraxis und eine realistische Bewertung sind daher entscheidend.

 


 

9. Was ist bei einer Übergabe innerhalb der Familie besonders zu beachten?

Die familieninterne Praxisnachfolge ist steuerlich besonders sensibel. Legen Sie keine realistische Praxisbewertung vor, ermittelt das Finanzamt den Wert nach dem Bewertungsgesetz. Das führt häufig zu höheren steuerlichen Ansätzen. Wichtige Aspekte bei der Praxisbewertung sind zum Beispiel die Schenkungsteuer, die Nutzung von Freibeträgen, die zeitliche Gestaltung der Übertragung sowie die Absicherung der abgebenden Generation. Eine strukturierte Planung verhindert also unnötige Steuerbelastungen und familiäre Konflikte.

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10. Was passiert mit meinen laufenden Darlehen oder Leasingverträgen?

Verbindlichkeiten können übernommen, abgelöst oder auch neu strukturiert werden. Die Behandlung beeinflusst sowohl den Kaufpreis als auch die steuerliche Situation. Eine Abstimmung mit Bank und Rechtsberatung ist daher fester Bestandteil einer sauberen Praxisabgabe.

 


 

11. Wie sichere ich meine Altersvorsorge nach der Praxisabgabe?

Der Verkaufserlös allein garantiert keine langfristige finanzielle Sicherheit. Wichtige Fragen sind daher:

  • Wie investieren Sie den Verkaufserlös?
  • Wie lange sollten Sie nach der Praxisabgabe noch arbeiten?
  • Welche laufenden Einnahmen bleiben bestehen und welche Kosten sind weiterhin zu tragen?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen entstehen künftig?

Eine ganzheitliche Planung ist angesichts dieser Fragen unerlässlich. Wir betrachten die Praxisnachfolge deshalb nicht isoliert, sondern immer als Teil Ihrer Gesamtstrategie.

Praxisnachfolge ist gestaltbar – wenn wir rechtzeitig sprechen!

Eine erfolgreiche Praxisabgabe ist das Ergebnis strukturierter Planung, realistischer Bewertung und klarer steuerlicher Gestaltung. Wenn Sie Ihre Praxisnachfolge frühzeitig und strategisch angehen möchten, sprechen Sie mit uns. Wir verbinden steuerliche Expertise, betriebswirtschaftliche Analyse und branchenspezifisches Know-how.