Bis zum 07. Juni 2026 hätte Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in ein deutsches Gesetz gießen müssen. Diese Frist ist abgelaufen. Die Bundesregierung hat angekündigt, eine Umsetzung sei für das zweite Halbjahr 2027 geplant. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie beinhaltet viele verschiedene neue Pflichten für Arbeitgeber, von Gehaltsauskünften im Bewerbungsgespräch bis hin zu Berichtspflichten an eine Behörde. Doch was gilt heute – ohne deutsches Gesetz und allein mit europäischer Richtlinie? Sollten Arbeitgeber einfach abwarten oder jetzt ihre Gehaltsstrukturen analysieren oder sogar direkt anpassen? Was gilt für öffentlich-rechtliche Arbeitgeber? Sind kleinere Unternehmen überhaupt betroffen? Zu diesen Fragen kursieren im Internet viele Falschinformationen.
Erfahren Sie in unserer Veranstaltung, welchen Stand das Gesetzgebungsverfahren aktuell hat, welche Regelungen bereits gelten und welche Ziele die Richtlinie verfolgt. Darüber hinaus erhalten Sie praxisnahe Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihr Unternehmen frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten können.
Referent:
Birgitta Bruder – ist Steuerberaterin und Partnerin der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner.
Frau Bruder verantwortet die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, auch im Bereich der Digitalisierung sowie die Personalabrechnung.
Christoph Kaul – ist Partner bei Littler Germany PartG mbB, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Wirtschaftsmediator. Er berät nationale und internationale Unternehmen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts.