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Immobilienschenkung und Nießbrauch

So lässt sich die Schenkungsteuer reduzieren

Eine Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen und trotzdem weiter nutzen? Genau das kann mit einem Vorbehaltsnießbrauch möglich sein. Bei Immobilienübertragungen ist der Nießbrauch ein sehr gutes Instrument, um Erbschaft- und Schenkungsteuer zu sparen.

Immobilie übertragen und trotzdem weiter nutzen

Der Nießbrauch ermöglicht es, Vermögensgegenstände vor der Erbschaft schon auf die Erben zu übertragen. Gleichzeitig können die bisherigen Eigentümer die Vermögensgegenstände weiterhin nutzen beziehungsweise die Erträge daraus weiterhin erwirtschaften.

Die Eltern geben ihr Vermögen daher nicht vollständig aus der Hand.

Welche Rechte können sich die Eltern zusätzlich sichern?

Durch die Vereinbarung von Rückübertragungsrechten können sich die Eltern für verschiedene Szenarien zudem die Rückübertragung der Immobilie vertraglich sichern.

Damit lässt sich die Übertragung der Immobilie mit zusätzlichen vertraglichen Regelungen verbinden. 

Wie wird der Wert der Schenkung berechnet?

Bei der Übertragung einer Immobilie unter Vorbehalt des Nießbrauchs kann der Wert der Schenkung deutlich gesenkt werden.

Steuerlich berechnet sich der Wert der Schenkung wie folgt: 

Steuerlicher Wert der Immobilie
./. Wert des Nießbrauchs
./. persönlicher Freibetrag
= Wert der Schenkung

Was bedeutet das für die nächste Generation?

Auf diese Weise können unter Umständen Immobilien, deren Wert deutlich oberhalb der persönlichen Freibeträge liegt, schenkungsteuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden.

Wichtig: Bei der Übertragung unter Nießbrauch sollte zunächst der steuerliche Wert der Immobilie ermittelt werden.

Sollte eine Übertragung unter Nießbrauch für Sie in Frage kommen, können Sie sich gerne jederzeit bei unserem Team für Erbschaftsteuer melden. Gerne prüfen wir dann für Sie, in welcher Höhe eine steuerfreie Übertragung möglich wäre.