Besteuerung von Deutschen mit Auslandsvermögen
Was bei einer Erbschaft zu beachten ist
Eine Erbschaft aus dem Ausland kann schnell kompliziert werden. Das gilt zum Beispiel, wenn eine Immobilie, ein Konto oder Wertanlagen im Ausland vererbt werden.
Denn unter Umständen greifen die Steuerregelungen mehrerer Länder gleichzeitig. Dabei lauern steuerliche Stolperfallen. Je nach ausländischer Rechtslage insbesondere dann, wenn entweder der Erblasser oder der Erbe im Ausland ansässig ist oder manchmal sogar auch schon dann, wenn Vermögen im Ausland im Spiel ist.
Wann besteht in Deutschland eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht?
Grundsätzlich gilt: Erbschaften und Schenkungen sind in Deutschland insbesondere dann unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erblasser oder der Erbe seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Das gilt sogar für deutsche Staatsangehörige, deren Wegzug ins Ausland nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.
Damit kann auch Vermögen im Ausland der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Entscheidend ist dabei nicht, wo sich das Vermögen befindet.
Wann besteht im Ausland eine unbeschränkte oder beschränkte Erbschaftsteuerpflicht?
Erbschaften und Schenkungen können gleichzeitig auch im Ausland unbeschränkt oder beschränkt erbschaftsteuerpflichtig sein.
Welche Steuerpflicht besteht, hängt von den jeweiligen Steuergesetzen des einzelnen Landes ab.
In Spanien tritt zum Beispiel eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser in Spanien ansässig ist. Eine beschränkte Erbschaftsteuerpflicht kann entstehen, wenn in Spanien belegenes Vermögen vorhanden ist, zum Beispiel eine Finca auf Mallorca.
Wie lässt sich eine Doppelbesteuerung vermeiden?
Deutschland hat mit wenigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Erbschaften und Schenkungen abgeschlossen.
Diese Abkommen regeln, welche Steuer im Herkunftsland und welche Steuer in Deutschland anfällt. Sie bestimmen außerdem, welches Land auf sein Besteuerungsrecht verzichtet, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Doppelbesteuerungsabkommen bestehen nur mit folgenden Ländern:
- USA
- Schweiz
- Frankreich
- Dänemark
- Schweden
- Griechenland
Keine Doppelbesteuerungsabkommen bestehen zum Beispiel mit Spanien oder den Niederlanden.
Was gilt bei einem Doppelbesteuerungsabkommen?
Mit DBA: Bereits im Ausland gezahlte Erbschaftsteuer kann in der Regel in Deutschland auf die Steuerlast angerechnet werden (§ 21 ErbStG in Verbindung mit DBA).
Was gilt ohne Doppelbesteuerungsabkommen?
Ohne DBA: Ohne DBA kann es zu einer Doppelbesteuerung des gleichen Vermögens sowohl im Ausland als auch im Inland kommen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann die darauf entfallene Steuer angerechnet werden.
Bei Auslandsvermögen ist es besonders wichtig, frühzeitig die Erbfolge und die steuerlichen Freibeträge zu prüfen, um unnötige Belastungen zu vermeiden.
Welche praktischen Stolperfallen gibt es bei Auslandsvermögen?
Bei einer Erbschaft mit Auslandsbezug können verschiedene Punkte schnell übersehen werden.
1. Auslandskonten und Immobilien werden nicht angegeben
Auslandskonten oder Immobilien unterliegen grundsätzlich der deutschen Erbschaftsteuer. Das gilt auch dann, wenn das Vermögen im Ausland bereits versteuert wurde. Die ausländischen Vermögensgegenstände müssen daher in der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden.
2. Der ausländische Kaufpreis wird als Wert angesetzt
Für die deutsche Erbschaftsteuer ist bei Immobilien nicht einfach der ursprüngliche Kaufpreis im Ausland maßgeblich.
Deutsche Finanzämter bewerten Immobilien nach deutschem Bewertungsrecht. Entscheidend ist der aktuelle Verkehrswert.
3. Die Meldefrist wird übersehen
Erben müssen Auslandsvermögen dem Erbschaftsteuerfinanzamt innerhalb von drei Monaten nach dem Erwerb melden.
Wer diese Meldepflicht nicht beachtet, muss mit Bußgeldern oder Strafverfahren rechnen.
Warum schützt eine frühzeitige Planung Erben?
Bei Auslandsvermögen sollte die steuerliche Planung nicht erst mit dem Erbfall beginnen.
Potenzielle Erben sollten sich bereits vor dem Eintritt des Erbfalls steuerlich beraten lassen. Das gilt insbesondere bei Auslandsimmobilien oder Konten im Ausland.
Dabei sind unter anderem diese Fragen wichtig:
- Welche Steuerpflichten bestehen in Deutschland?
- Welche Steuerpflichten bestehen im Ausland?
- Gibt es ein DBA mit dem Land des Erblassers, das die Doppelbesteuerung reduziert?
- Liegen die Voraussetzungen für eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer auch ohne DBA vor?
- Wie wirken sich Freibeträge und Steuerklassen in Deutschland und im Ausland auf die Steuerlast aus?
Fazit: Auslandsvermögen frühzeitig steuerlich planen
Eine Erbschaft mit Auslandsvermögen kann steuerlich mehrere Länder betreffen. Deshalb ist eine frühzeitige steuerliche Planung entscheidend.
Wer die Steuerpflichten in Deutschland und im Ausland rechtzeitig prüft, kann Doppelbesteuerungen vermeiden und die steuerliche Belastung minimieren.