Güterstandsschaukel: Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken
Vermögen innerhalb der Ehe steueroptimiert übertragen: Genau hier setzt die sogenannte Güterstandsschaukel an. Sie kann Ehegatten ermöglichen, Vermögen zwischen ihnen zu übertragen, ohne dass Schenkungsteuer anfällt.
Doch wie funktioniert die Güterstandsschaukel? Welche Vorteile bietet sie – und welche steuerlichen Risiken sollten Ehegatten kennen?
Was ist die Güterstandsschaukel?
Grundgedanke der Güterstandsschaukel ist der gesetzlich vorgeschriebene Zugewinnausgleichsanspruch.
Haben Eheleute keinen Erbvertrag abgeschlossen, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Während der Ehe bleiben die Vermögensmassen der Ehegatten dabei getrennt.
Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft – etwa durch Scheidung oder Tod – wird der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen.
Vereinfacht gesagt: Der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen Ehegatten zahlen. Dieser Ausgleichsanspruch ist schenkungsteuerfrei, da er kraft Gesetzes entsteht.
Wie funktioniert die Güterstandsschaukel?
Im Rahmen der Güterstandsschaukel heben die Ehegatten den Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag für einen gewissen Zeitraum durch Wechsel in die Gütertrennung auf.
Anschließend können sie wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückkehren.
Die Eheleute „schaukeln“ somit von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft.
Ziel der Gestaltung ist es, den Zugewinnausgleich zivilrechtlich entstehen zu lassen und steuerfrei zu nutzen, um Vermögen zwischen den Ehegatten zu übertragen.
Welche Vorteile kann die Güterstandsschaukel bieten?
Die Gestaltung kann besonders vorteilhaft sein, wenn die Vermögensverteilung optimiert und die Freibeträge beider Ehegatten bei Übertragungen an nachfolgende Generationen optimal ausgenutzt werden sollen.
Die Güterstandsschaukel kann auch dabei helfen, bereits erfolgte ehebedingte Zuwendungen, die den persönlichen Freibetrag der Ehegatten überschreiten, nachträglich zu „heilen“.
Dadurch können potenziell schenkungsteuerliche Belastungen vermieden werden.
Welche Risiken gibt es bei der Güterstandsschaukel?
Die Gestaltung bietet steuerliche Möglichkeiten, sollte aber sorgfältig geplant werden.
Wenn der Zugewinnausgleich durch die Übertragung von Vermögensgegenständen, z. B. Kapitalvermögen oder Immobilien, erfüllt wird, wird dies als entgeltliche Veräußerung gewertet und könnte ertragsteuerliche Folgen nach sich ziehen.
Auch der Wechsel des Güterstandes selbst muss berücksichtigt werden: Er muss zwingend notariell beurkundet werden, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Güterstandsschaukel oder gezielte Schenkungen?
Die Güterstandsschaukel ist nicht in jedem Fall die einzige Möglichkeit, Vermögen zwischen Ehegatten steuerlich sinnvoll zu übertragen.
Durch frühzeitige Planung kann anstelle einer Güterstandsschaukel auch die (mehrfache) Ausnutzung von Freibeträgen zwischen den Ehegatten durch gezielte Schenkungen eine alternative Lösung sein.
Diese Lösung kommt ohne Kosten und ertragsteuerliche Risiken aus.
Sorgfältige Planung ist entscheidend
Die Güterstandsschaukel bietet zweifellos interessante Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung und Vermögensübertragung.
Doch wie bei jeder steuerlichen Gestaltung sollten auch hier die individuellen Vor- und Nachteile sowie Risiken sorgfältig geprüft werden.
Eine fundierte Beratung und Planung sind unerlässlich, um die Vorteile dieser Gestaltung voll auszuschöpfen und potenzielle Fallstricke zu vermeiden.